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Die
Kabbala (Kabbalah) ist
keine Sekte -und sie ist keine Religion -
>>Die
Kabbala (Kabbalah) ist
eine
Philosophie<< |
Es gelten die allgemeinen deutschen
bzw. EU Bestimmungen zum Fernabsatz. (jeweils aktuell)
Mit dem Fernabsatz-Gesetz
(BGBl. Nr. 185/1999) wurde die Fernabsatzrichtlinie in nationales Recht
umgesetzt.
Die Umsetzung erfolgte
durch eine Novelle des Konsumentenschutzgesetzes, dessen Bestimmungen
am 01. 06 2000 in Kraft getreten sind.
Das Gesetz gilt für
alle Verträge, die "unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer
Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, sofern sich der
Unternehmer eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems bedient".
Fallweise
Vertragsabschlüsse mit Fernkommunikationsmittel allein führen daher nicht
zur Anwendung der Bestimmungen!
Nicht unter das
Fernabsatz-Gesetz fallen jene Verträge, bei denen - vor Vertragsabschluß -
zwischen Unternehmer und Konsumenten ein persönlicher Kontakt zustande
gekommen ist.
Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zum Abschluss
eines Vertrages "ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Parteien
verwendet werden können". Insbesondere zählen dazu:
- Drucksachen, Kataloge, Ferngespräche mit
Personen oder Automaten, Hörfunk, Teleshopping
- sowie öffentlich
zugängliche elektronische Medien, die eine individuelle Kommunikation
ermöglichen, wie etwa die elektronische Post.
Die wichtigsten
Bestimmungen des durch das Fernabsatz-Gesetz geänderten
Konsumentenschutzgesetzes sind:
-
Informationspflichten: Der Verbraucher muss vor Abschluss des
Vertrages über bestimmte Informationen verfügen (Name/Firma und Anschrift
des Unternehmers, wesentliche Eigenschaften der Ware/Dienstleistung,
Preis, ev. Lieferkosten, Details der Zahlung und Lieferung, Bestehen eines
Rücktrittsrechtes, Gültigkeitsdauer des Angebotes und Preises usw.).
-
Bestätigung:
Der Verbraucher muss eine schriftliche Bestätigung (E-Mail möglich) der
oben genannten Informationen erhalten. Informationen dazu auf der Homepage
reichen nicht aus!
- Rücktrittsrecht:
Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag
innerhalb von sieben Werktagen (Samstag gilt nicht als Werktag)
zurücktreten. Die Rücktrittsfrist verlängert sich auf drei Monate,
wenn der Unternehmer seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist.
- Kein
Rücktrittsrechtrecht bei Verträgen über:
-
Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber
vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsbeginn
begonnen wird;
-
Waren/Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf
den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt;
-
Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig
auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und nicht für eine
Rücksendung geeignet sind;
-
Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten
Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind;
-
Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte (Ausnahme: Verträge über
periodische Druckschriften);
-
Rückabwicklung: Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat Zug
um Zug
-
der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten
und dem Verbraucher auf die Sache gemachte Aufwendungen zu ersetzen bzw.
-
der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem
Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung (Beschädigung) zu
zahlen.
-
Rücktritt vom verbundenen Finanzierungsvertrag:
Tritt der Verbraucher von einem geschlossenen Vertrag zurück, bei dem das
Entgelt ganz oder teilweise durch einen vom Unternehmer oder in
wirtschaftlicher Einheit von einem Dritten gewährten Kredit finanziert
wird, so gilt der Rücktritt auch für den Kreditvertrag.
-
Durchführung: Sofern nicht anders vereinbart, hat der Unternehmer die
Bestellung innerhalb von 30 Tagen auszuführen.
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